Ja zum Bildungsgesetz am 22. September!
Am 22. September wird im Kanton Zürich über die Änderung des Bildungsgesetzes abgestimmt. Diese Abstimmung ist enorm wichtig für die Verbesserung des Bildungszugangs!
Das kantonale Bildungsgesetz soll so geändert werden, dass vorläufig Aufgenommene bei Stipendien ohne Wartefristen beitragsberechtigt sind – gleich wie Schweizer:innen und anerkannte Flüchtlinge. Zurzeit gilt für vorläufig Aufgenommene eine Wartefrist von fünf Jahren.
Die Argumente in Kürze:
Ja zu Stipendien ohne Wartefristen
Stipendien ermöglichen es jungen Menschen, die kein ausreichendes Einkommen haben, rasch in eine Berufsausbildung einzusteigen. Die bestehende Wartefrist von fünf Jahren für vorläufig aufgenommene Geflüchtete soll darum abgeschafft werden. Niemand kann ein Interesse haben, dass junge Menschen jahrelang warten müssen, bis sie sich eine berufliche Ausbildung leisten können.
Ja zu einer beruflichen Integration
In der Schweiz sind sich alle einig, dass möglichst alle, auch alle jungen Geflüchteten, eine berufliche Ausbildung machen sollen. Für die allermeisten ist dies eine Berufslehre, für einzelne auch eine Ausbildung an einer Hochschule. Als qualifizierte Arbeitskräfte werden sie später einen wertvollen Beitrag in unserer Wirtschaft leisten. Die Firmen brauchen solche Fachpersonen dringlich.
Ja zu einem Nutzen für Staat, Gemeinden und Gesellschaft
Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung werden junge Geflüchtete ihr Leben selbst finanzieren und Steuern bezahlen können. Jeder Franken, der in die Bildung von Geflüchteten investiert wird, lohnt sich. Der Staat spart langfristig, wenn Steuererträge steigen und Kosten der Sozialhilfe wegfallen. Die Gemeinden werden mit Stipendien bei der Sozialhilfe entlastet.